Allgemeine Lieferbedingungen

§ 1 Geltung

(1) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Käufer“ genannt) über die von uns angebotenen Waren schließen.

(2) Unser Verkaufspersonal ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit dem Kunden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von dem Bestellformular oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) In Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote und Preisangaben sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Der Kunde ist an eine von ihm unterzeichnete und von uns noch nicht angenommene Bestellung 14 Kalendertage nach Absendung gebunden. Wir sind berechtigt, das Angebot innerhalb dieser Frist anzunehmen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zeitpunkt, in dem unsere Annahme dem Kunden zugeht. Als Annahme gilt auch die Zusendung der bestellten Ware.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

(2) Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, gelten unsere Preise bei Abholung ab unserem Lager, einschließlich Verpackung.

(3) Zahlungen können nur in unseren Geschäftsräumen oder durch Überweisung auf ein von uns angegebenes Bankkonto erfolgen. Technisches Personal, Fahrer und Service-Mitarbeiter im Außendienst sind nicht zum Inkasso berechtigt.

(4) Der Käufer darf eigene Ansprüche gegen unsere Ansprüche nur aufrechnen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Käufer kann von ihm geschuldete Leistungen nur wegen berechtigter Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis zurückbehalten.

§ 4 Änderungsvorbehalt

(1) Abweichungen in Struktur und Farbe gegenüber dem Ausstellungsstück bleiben vorbehalten, soweit diese in der Natur der verwendeten Materialien (Massivhölzer, Furniere, Natursteinplatten, Leder, textile Produkte) liegen und handelsüblich sind.

(2) Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke.

§ 5 Montage

(1) Der Kunde hat ausschließlich Anspruch auf Lieferung und Montage in dem im Kaufvertrag angegebenen Umfang.

Das Montagepersonal ist nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vertragsgegenständlichen Leistungspflichten des Verkäufers hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten auf Verlangen des Käufers von dem Personal ausgeführt, berührt dies nicht das Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer.

Soweit der Kunde die örtlichen Begebenheiten und die Raummaße selbst mitteilt, gehen Mehrkosten, die in Folge einer Abweichung der tatsächlichen Raumbeschaffenheit inklusive Gas-, Wasser-, und Elektroleitungen entstehen, zu seinen Lasten.

(2) Der Käufer hat über die örtlichen Gegebenheiten, insbesondere über die Lage verdeckt geführter Elektro-, Gas- und Wasserleitungen, Auskunft zu geben.

(3) Die Verlegung von Gas-, Wasser- und Elektroanschlüssen sowie Wasserablauf gehören nicht zu den Montageleistungen.

(4) Der Kunde ist für die ausreichende Tragfähigkeit und Festigkeit der Wände verantwortlich.

§ 6 Lieferung und Lieferzeit

(1) Sofern nicht schriftlich eine feste Frist oder ein fester Termin vereinbart ist, haben unsere Lieferungen und Leistungen innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach vollständigem Wareneingang zu erfolgen.

(2) Sollten wir einen vereinbarten Liefertermin nicht einhalten, so hat uns der Käufer eine angemessene Nachfrist zu setzen, die in keinem Fall zwei Wochen unterschreiten darf.

(3) Sollten nicht alle bestellten Waren vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen auf unsere Kosten berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist, insbesondere wenn die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist.

(4) Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich bei vom Verkäufer nicht zu vertretenen Störungen, bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches des Verkäufers liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel.

§ 7 Versand

(1) Die Auslieferung der Ware erfolgt in unseren Geschäftsräumen oder in unserem Lager. Wir versenden die Ware nur, wenn dies im Einzelfall schriftlich vereinbart worden ist.

(2) Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen, sie schließen die Kosten einer von uns abgeschlossenen Transportversicherung ein.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Eine Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen.

(2) Für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haften wir mit folgender Maßgabe:

  1. Unsere Haftung für Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist unbeschränkt.

b: Unsere Haftung für Schäden bei einfacher Fahrlässigkeit ist beschränkt auf Schäden aus der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

  1. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden

- wegen arglistig verschwiegener Mängel,

- wegen Mängeln bezüglich derer eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen wurde (diesbezüglich gilt gegebenenfalls die sich aus der Garantie ergebende Garantieregelung),

- nach dem Produkthaftungsgesetz,

- aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5) Die vorstehenden Haftungsregelungen für Schadensersatzansprüche gelten entsprechend für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

§ 9 Rücktritt/Warenrückgabe

(1) Wir werden von der Pflicht zur Lieferung frei, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und wir die Nichtbelieferung nicht zu vertreten haben.

Der Käufer wird unverzüglich unterrichtet.

(2) Uns steht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, wenn der Käufer über die für seine Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat. Gleiches gilt, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer zahlt unverzüglich den vollen Kaufpreis im Voraus.

(3) Tritt der Verkäufer von dem Vertrag nach Auslieferung der Ware zurück oder nimmt der Verkäufer gelieferte Ware zurück, ohne dass der Käufer aus Rechtsgründen zur Rückgabe der Ware berechtigt ist, so hat er gegenüber dem Käufer einen Anspruch auf Ausgleich der Aufwendungen, der Gebrauchsüberlassungen und der Wertminderungen.

Die infolge des Vertragsabschlusses von uns getätigten Aufwendungen sind in voller Höhe zu ersetzen.

Für die Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren, sind folgende Pauschalbeträge zu zahlen:

  • Innerhalb des 1. Halbjahres 30% ohne Abzüge
  • Innerhalb des 2. Halbjahres 40% ohne Abzüge
  • Innerhalb des 3. Halbjahres 50% ohne Abzüge
  • Innerhalb des 4. Halbjahres 60% ohne Abzüge
  • Innerhalb des 5. Halbjahres 70% ohne Abzüge

Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass uns keine oder nur geringe Einbußen entstanden sind.

Dasselbe gilt im Falle der Vertragsaufhebung vor Auslieferung, soweit der Kunde hierauf keinen Rechtsanspruch hat.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware vor. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer die Ware (nachfolgend: „Vorbehaltsware“) nicht veräußern oder sonst über das Eigentum hieran verfügen.

(2) Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

§ 16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGB, unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Das Gleiche gilt, sollte der Vertrag eine nicht vorhergesehene Regelungslücke aufweisen. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.